Inh. Sergej Rubas
Friedrichstraße 47
54516 Wittlich
Fax: +49 6571 9 555 667
USt-IdNr.: DE 256 967 481
a) Bei Bestellungen nach fremden Zeichnungen setzt der Auftragnehmer voraus, dass der Auftraggeber sich das Ausführungsrecht gesichert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer, für bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten, von der Haftung eventueller Urheberrechtsverletzungen durch den Auftragnehmer, freizustellen.
b) Bei allen Angeboten (Kostenvoranschlägen), Skizzen (Zeichnungen) und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen weder nachgebildet noch anderen Personen, vor allem keinen Konkurrenzunternehmen, zugänglich gemacht werden.
c) Die Muster, welche der Auftragnehmer vorlegt, gelten nur als Vorlage, da diese das betreffende Material in der Regel nicht genau darstellen. Naturstein ist ein Naturprodukt, welches in der Farbe, Körnung, Farbe und Struktur abweicht.
a) Entscheidend für die Beschaffenheit und den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung mit den Details.
b) Die Auswahl des zu verwendeten Gesteins wird in Farbe und Maserung so passend wie möglich erfolgen. Verschiedene Arten der Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur, wie Schattierungen, Flecken, naturbedingte Risse und Adern sind kein Materialfehler. Naturstein ist ein Naturprodukt, das im Laufe der Zeit unter verschiedensten Bedingungen entstanden ist – jede Platte ist ein Unikat und berechtigt nicht zu Beanstandungen.
c) Ebenfalls erlauben geringfügige Maßabweichungen (bis zu 3 cm) nicht zu Beanstandungen, wenn dies das richtige Verhältnis und das Passen nicht beeinträchtigt.
d) Bei hellen Steinen und Weichgesteinen wie Kalkstein, Marmor usw. sind die Polituren nur bedingt haltbar. Sobald sie den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, verlieren diese bald an Ästhetik. Derartige Veränderungen der Polituren berechtigen deshalb nicht zu Beanstandungen.
e) Sofern es Reklamationen über die ausgeführten Arbeiten und Rechnungsausstellung gibt, müssen diese beim Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ausführungs- oder Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Spätere Reklamationen von offensichtlichen Mängeln können nicht mehr beanstandet werden.
f) Sonderpatinierung von Metallschriften Bei Bestellung einer Sonderpatinierung mit Einsendung eines Musters zur entsprechenden Kunstgießerei kann es nur zur annähernden Angleichung der bereits vorhandenen Patina kommen. Farbunterschiede im Gesamtbild der Schrift sind kein Grund zur Beanstandung.
g) Tönung von eingearbeiteten Inschriften durch Farbe Auswaschungen der Farbe durch Umwelteinflüsse sind normal und kein Mangel, insbesondere bei Liegeplatten.
a) Die Lieferfristen werden möglichst eingehalten und betragen ca.
4 Monate.
b) Deshalb werden sämtliche Bestellungen und Aufträge nur unter
Vorbehalt der Liefermöglichkeiten angenommen.
c) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem der „Genehmigte
Grabmalantrag“ des jeweils zuständigen Friedhofsamtes, bei uns
eingegangen ist.
d) Sie verlängert sich bei unvorhergesehenen Ereignissen, die
außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, wie z.B. bei höherer
Gewalt, Pandemie (Corona), Streik, Betriebsstilllegungen,
Betriebsstörungen, Beförderungsschwierigkeiten, sowie Störungen oder
Verzögerungen in der Anlieferung der Rohmaterialien eventuell auch mit
fehlerhaften Einschüssen.
e) Diese Besonderheiten entbinden uns von den vorangegangenen
Lieferverpflichtungen.
a) Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug zu erfolgen, außer wenn die Zahlungsbedingungen schriftlich
mit Vorauszahlung oder gestaffelt vereinbart wurden.
b) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die Verzugszinsen,
mindestens 4 %, nach BGB erhoben.
c) Die Gebühren für die Grabmalgenehmigung und andere anfallenden
Gebühren sind im Preis nicht enthalten. Diese sind vom Kunden direkt an
die Friedhofsverwaltung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu zahlen.
d) Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug,
werden alle uns gegenüber bestehenden Forderungen, noch ausstehende
Lieferungen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen
ausgeführt.
a) Die Ware (Lieferungsgegenstand) bleibt Eigentum des Auftragnehmers
bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages, inklusive
eventueller Zinsen und Kosten. Dies gilt auch nach der Aufstellung einer
Grabstätte und bei Lieferung an einen Dritten.
b) Der Auftraggeber gilt bis zur vollständigen Tilgung des
Rechnungsbetrages im Sinne des § 688 ff. BGB, nur als Verwahrer.
Hat der Auftraggeber die Zahlungsfristen, (siehe Nr. 4 b) überschritten und
leistet er auch auf eine schriftliche Mahnung des Auftragnehmers hin nicht die
volle vereinbarte Vergütung, so ist der Auftragnehmer, nach Ablauf von
14 Tagen und nach Zugang der Mahnung, berechtigt, die gelieferten
Gegenstände, (Lieferungsgegenstand) wieder zu entfernen, an sich zu nehmen
und dem Auftraggeber dafür entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
c) Der Käufer gibt ausdrücklich seine Zustimmung zur Abräumung der
Grabstätte bzw. zum Entfernen des gelieferten Gegenstandes, wenn der
Auftragnehmer als Lieferer von seinem Recht nach Nr. 5 b) Gebrauch
macht.
d) Der Auftragnehmer (Lieferer) ist berechtigt, beim zuständigen Friedhofs-
oder Standesamt sich Auskünfte und Daten vom Verstorbenen einzuholen.
Durch die Unterschrift erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen an
und gibt mit seiner Signierung des Vertrages seine Zustimmung zur
Abräumung der Grabstätte bzw. zum Entfernen des gelieferten
Gegenstandes.
e) Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung
oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
f) Sie sind berechtigt Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Tagen ohne
Angaben von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der Ware zu
widerrufen. Die Rücksendung muss vorher von Ihnen angekündigt werden.
Da es sich bei der von uns gelieferten Ware in der Regel nicht um
paketfähige Ware handelt, kann der Kunde die Rücknahme auch durch den
Versanddienst verweigern. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des
schriftlichen Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf muss schriftlich gesendet werden an:
Naturstein Rubas
Friedrichstr. 47
54516 Wittlich
a)Erfüllungsort ist, soweit es keine abweichende, vertragliche
Vereinbarung gibt, unser Betriebssitz.
b) Gerichtsstand für Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB mit
einem Unternehmer geschlossen werden, ist Wittlich.
c) Für alle Vertragsbeziehungen insbesondere auch bei Bestellungen
oder Lieferungen mit Auslandsbezug, wird ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsstand Wittlich vereinbart.
Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden
oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.